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Fragen und Antworten





Frage: Welchen Vorteil haben wir Mitglieder vom kollektiven Verzicht auf einen Rechtsanspruch?

Antwort: Die Nauheimer gehört zu den Gesellschaften, die die Privilegien des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genießen. Solche Gesellschaften gewähren keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, sondern stellen einen internen Leistungsplan auf. Damit ist die Nauheimer zum einen in der Anlage ihres Vermögens frei und kann für sichere und renditestarke Investitionen optieren. Dieses Modell ist das Standardmodell der Unterstützungskassen in der betrieblichen Altersversorgung, wird hier aber auch den Mitgliedern für ihre private Vorsorge zugänglich gemacht.

Zum anderen ist es nicht nur für betriebliche sondern auch für private Vorsorge wichtig, dass auch über die gesetzlichen Beschränkungen hinaus Dritte dem Begünstigten nicht auf juristischem Wege die Leistung wieder wegnehmen können. Bitte lessen Sie hierzu das » BGH-Urteil zum Bezugsrecht in der Lebensversicherung.


Frage: Ist die Mitgliedschaft in der Nauheimer nicht nur etwas für sehr Wohlhabende?

Antwort: Ursprünglich wurde diese Konstruktion entworfen, um die besonderen Anforderungen eines überschaubaren Mitgliederkreises zu erfüllen. Dabei ging es in erster Linie um sichere, gezielte und legale Vermögensübertragung sowie um Vermögensakkumulation ohne Reibungsverluste.

Sehr bald zeigte sich, dass die Nauheimer ein hervorragend geeignetes Instrument ist, das Lösungen nicht nur für Vermögende bietet. Gleichgeschlechtliche Paare, Unverheiratete, Getrenntlebende und Patchworkfamilien erkannten schnell, dass viele herkömmliche Angebote ihren Bedarf wegen der Begünstigungsproblematik nicht decken konnten. Im Laufe der Zeit haben dann immer mehr Menschen aus der Mittelschicht und mit den verschiedensten Lebensmodellen die Vorteile der Nauheimer für sich entdeckt.

Besonderen Anklang finden unsere medizinischen Zusatzleistungen, zu denen wir unseren Mitgliedern Zugang und teilweise bemerkenswerte Preisvorteile verschaffen, wodurch diese Diagnose- und Therapieverfahren auch erschwinglich werden.

Wir freuen uns, dass unsere Leistungen vielen Menschen aus den unterschiedlichsten Bevölkerungs- und Einkommensschichten gefallen.


Frage: Kann ich beitreten und nur meinen Aufnahmebeitrag leisten?

Antwort: Ja, das ist möglich. Der freiwillige Aufnahmebeitrag in Höhe von 75 Euro (pro Familie) ist äußerst gering gehalten. Der volle Nutzen der Mitgliedschaft entfaltet sich, wenn Sie regelmäßig Beiträge leisten.


Frage: Kann ich vorübergehend mit der Beitragszahlung aussetzen, ohne aus dem Kreis der Leistungsempfänger ausgeschlossen zu werden?

Antwort: Ja. Sie brauchen dazu keinen besonderen Antrag zu stellen oder irgendeine Mitteilung an die Nauheimer abzugeben.


Frage: Erstattet meine Krankenkasse mir die Nauheimer Mitgliedsbeiträge?

Antwort: Einige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Zuschüsse, i.d.R. im Rahmen von Bonusprogrammen. Wechseln Sie z. B. gleichzeitig mit Ihrem Eintritt in die Nauheimer zur HEK (↗ www.hek.de), können Sie, je nach Beitragshöhe, bis zu 100% Ihrer Beiträge zurückbekommen.


Frage: Zahlt die Nauheimer Provisionen und Courtagen an Vermittler?

Antwort: Wir zahlen marktübliche Vergütungen, mit denen der Aufwand für die Zuführung neuer Mitglieder und deren Betreuung abgegolten wird. Eine stabile Mitgliederbasis ist im wirtschaftlichen Interesse aller Mitglieder.


Frage: Ich bin unabhängiger Versicherungsfachmann und würde meinen Kunden/Mandanten gerne die Mitgliedschaft in der Nauheimer anbieten.

Antwort: Melden Sie sich einfach in unserem » Vermittlerportal an.


Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr unabhängiger Vorsorge- und Versicherungsfachmann.





Nauheimer Vorsorge Volkskasse e. V.
Vereinigung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
GZ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Q 33-QF 5100-2011/0191 (40829)

"Nauheimer" und das Logo sind eine geschützte Marke: Deutsches Patent- und Markenamt Nr. 30 2014 056 492

Rechtlich maßgebend sind nicht die allgemeinen Informationen dieser Webseite, sondern die Satzung.

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